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Wer zahlt, wenn Flüchtlinge oder Unversicherte einen Schaden verursachen?

Wer zahlt, wenn Flüchtlinge oder andere Unversicherten einen Schaden verursachen?
Sie selbst haben oft kein Geld um den Schaden zu begeichen und auch die Beiträge für eine private Haftpflicht sind meist nicht aufzubringen.
Folgender Fall ereignete sich bei Augsburg:
Einem Anwohner bei Augsburg fuhr ein Asylbewerber mit dem Fahrrad gegen sein geparktes Auto.
Für den Radfahrer ging glücklicherweise alles glimpflich aus, doch der entstandene Sachschaden belief sich auf ca. 3500.- Euro. Der Flüchtling hat keine Haftpflichtversicherung und müsste den Schaden eigentlich aus eigener Tasche zahlen, allerdings fehlen ihm hierfür die nötigen Mittel.
Bleibt der Auto­besitzer auf dem Schaden sitzen?

In diesem Fall haben einige wenige Kommunen eine Sammelhaftpflicht für ihre beherbergten Asylbewohner, aber wie sollte es auch anders sein, in diesem Fall hatte die Kommune keine Haftplicht abgeshlossen.
Ein ähnlicher Fall spielte sich vor ca. 2 Jahren in Eschwege in der Schillerstrasse ab und obwohl der Träger der betreuten Schadensverursacher erst unbürokratische Hilfe anbot, blieb die Geschädigte auf dem Schaden sitzen.

In beiden Fällen, sowie auch bei anderen unversicherten Verursachern hätte die eigene Haftpflicht Versicherung des Anspruchstellers für einen solchen Schaden eingestanden, wenn in der Police eine Ausfalldeckung mit eingeschlossen wäre.

 

Wir überprüfen gerne Ihre Police, ob diese Deckung enthalten ist, Sie für einen solchen Fall abgesichert sind und nicht auf einem unverschuldeten Schaden sitzen bleiben.

Dieses Beispiel sollte nur darauf aufmerksam machen, dass Asylbewerber und Flüchtlinge nicht automatisch von den Komunen versichert sind und stellt keinerlei Diskriminierung äusländischer Mitbürgern dar. 

 



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