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Wann muss ich Winterreifen aufziehen und welche Konzequenzen drohen mir??

In der Straßenverkehrsordnung (StVo) ist kein spezieller Zeitraum für das Aufziehen von Winterreifen angegeben. In der Version der StVo von 2010 wird lediglich eine „situative Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben. Sie sieht vor, dass bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ wie Glatteis, Schneematsch bzw. Reifglätte die Verwendung von Matsch- und Schnee-Reifen Pflicht ist. Als Kennzeichnung dieser M+S-Reifen befindet sich entweder ein „M+S“ oder eine Schneeflocke mit drei Bergspitzen auf dem Reifen. Die M+S-Kennzeichnung reicht ab 2018 übrigens nicht mehr aus: dann gilt nur noch das Zeichen mit der Schneeflocke als zulässig.

Haben Autofahrer im Winter mit Sommerreifen noch Versicherungsschutz?

Ist das Fahrzeug in der Winterzeit nicht mit den richtigen Reifen ausgestattet, riskiert der Autohalter nicht nur Geldbußen (100 Euro und einen Punkt in Flensburg), sondern auch den Versicherungsschutz. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sagt aber, dass der Haftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen bleibt, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Allerdings könne sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Auch komme gegebenenfalls die Kasko für Schäden am eigenen Auto nur zum Teil oder überhaupt nicht auf.

Tipp für Winterreifenmuffel:

Für Winterreifenmuffel biete es sich an zu prüfen, ob für Ihren speziellen Fahrzeugtyp auch sogenannte Allwettereifen die gesetzlichen Winterbestimmungen erfüllen und somit ein sicheres fahren gewährleitet ist.

 

Sollte Ihnen Ihr Versicherer in o.g. Fall die Versicherungsleistung versagen, kontaktieren Sie uns, wir prüfen ob Ihr Versicherer dazu berechtigt ist.

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