Vermittlungsbüro Frölich GmbH
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Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht brauche ich nicht !
Diese Einstellung kann schwerwiegende Konsequenzen auch für die Auszahlungen von Versicherungsleistungen haben, wie Ihnen das unten stehen Video zeigen wird.
Nur mit einer Patientenvollmacht können Sie festlegen, was mit Ihnen (z.B. im Krankheitsfall oder bei einem Unfall) geschehen soll, wenn Sie selbst zu diesem Zeitpunkt Ihren Willen nicht mehr äußern können. Nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer für Sie bestimmen soll. Dies gilt auch für Versicherungsleistungen, die in einem Leistungsfall ausgezahlt werden.
Im schlimmsten Fall kommen Sie nicht an Ihre sicher geglaubte Vorsorge heran.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, wie Sie eine rechtssichere Versorgungsvollmacht oder Patientenverfügung für den Notfall vorbereiten können, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu stehen.
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