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Vorsicht beim KFZ-Versicherungswechsel

Alle Jahre wieder kommt der trübe Monat November, in aller Regel der letzte Monat im Jahr, in dem man seine Kfz Versicherung neu berechnen lassen kann um den Versicherer zu wechseln.
Sollte allerdings die KFZ-Versicherung teuerer geworden sein als im Vorjahr, kann man auch noch 14 Tage nach Erhalt der Rechnung außerordentlich kündigen und zu einer anderen gesellschaft wechseln.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
Entweder man sucht auf einem der zahlreichen Vergleichs- und Versicherungsportalen, oder man beauftrag einen unabhängigen Versicherungsmakler mit der Suche nach einem besseren Angebot.
Bei Vielwechslern und Schnäppchenjägern kann es dabei passieren, dass der Schadensfreiheitsrabatt, der von der Vorgesellschaft als Sonderrabatt eingestuft wurde, nicht übernommen wird und es somit nach 2-3 Monaten ein böses Erwachen gibt, da man später heftig mit den Prozenten nach oben gestuft wird. Ein Rückabwickeln ist dann in aller Regel nicht mehr möglich, da der Vorversicherer nicht verpflichtet ist, diese Sonderrabatte weiter zu geben.
Auch bei sogenannten Rabattrettern ist zur Vorsicht geraten, denn hat man bei dem Vorversicherer einen solchen Rabattretter in seinem Tarif eingebaut und ist trotz eines Unfalls nicht hochgestuft worden, ist es nicht verpflichtend, diesen Schaden nicht an den Folgeversicherer weiterzugeben. Dies hätte zur Folge, dass der Nachversicherer diesen Schaden in die Folgeprämie einbeziehen kann, es käme nachträglich zu einer Höherstufung und somit zu einer nicht unerheblichen Verteuerung der vermeintlich besseren Prämie als im Vorjahr.
Auch fehlerhafte Angaben wie zu fahrenden Jahreskilometer, das nächtliche Parken in Garage, Carport oder auf der Straße, kann erhebliche Preisunterschiede ausmachen. Auch hier sollte man unbedingt auf die exakten Daten achten, da im Schadensfall schmerzliche Leistungskürzungen vorgenommen werden können. Auch der Fahrerkreis ist ein erheblicher Preisfaktor, hier sollte man keinesfalls auch gelegentlich Fahrten durch eine andere oder jüngere Person verneinen um eine günstigere Prämie zu gelangen, denn hier sind im Schadensfall ebenfalls sehr kostspielige Sanktionen zu erwarten. Einige Gesellschaften machen immerhin Ausnahmen, wenn Sie diese Fahrten (z.B. Urlaub oder bei Krankheit des eigentlichen Fahrers) bei der entsprechenden Versicherung vor Fahrtantritt melden.
Wer sich also nicht genau sicher ist, was bei ihm für Rabatte hinterlegt sind, welcher Fahrerkreis anzugeben ist, oder ob ein Rabattretter zur Hochstufung beim Folgeversicherer führt, sollte Portale lieber meiden und sich die Prämie bei einem fachkundigen Versicherungsmakler ausrechnen lassen.

Das kostet nichts und man kann dort solche Problemfälle im Vorfeld ausräumen.

Sollten Sie noch Fragen haben, wir beraten Sie gern.
05651-60994

 



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