Vermittlungsbüro Frölich GmbH

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Drohnen nicht in der Privathaftpflicht versichert

Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (also auch eines Multicopters / einer Drohne) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Egal, ob man die Drohne gewerblich nutzt oder rein privat als Hobby. Die private Haftpflicht deckt dies in aller Regel nicht ab. Eine Aufnahme in die normale Haftpflicht ist bei fast allen Versichern nicht möglich oder extrem kostspielig.

Wir verhandeln mit Ihnrem bishereigen Versicherer über einen kostengünstigen Einschuss dieser Risiken, oder decken Ihre Privathaftpflicht dort ein, wo dieses Risiko mitversichert ist und die Prämie trotdem noch günstiger sein kann, wie bei Ihrerem jetzigen Versicherer.

Nicht nur Sach- oder Personenschäden sollten versichert sein, da die meisten Probleme im Bereich der Persönlichkeitsrechtsverletzung entstehen. Auch dies sollte mitversichert sein.

 



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