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KFZ-Wechsel

Autoversicherung

Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour am Wochenende: Ein Auto garantiert Ihre Mobilität. Um diese Mobilität sicher genießen zu können, brauchen Sie eine starke Kfz-Versicherung: Umfassend. Zuverlässig. Günstig.
Unser Angebot wird Sie überzeugen. Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie. 

Beitragsgestaltung für die PKW-Versicherung 

Das einzelne Versicherungsunternehmen ist in seiner Beitragsgestaltung weitestgehend frei. Es gibt im Vergleich der Versicherungsunternehmen untereinander deutliche Preisunterschiede.

Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. So reduziert sich durch das SFR-System (Österreich: Bonus-Malus-Regelung) durch schadenfreien Verlauf die Versicherungsprämie um bis zu 70 % (in Österreich um bis 50 %). Bei besonderer Schadenhäufigkeit wird in Österreich ein Zuschlag bis zu 200 % auf die Normalprämie berechnet. In Deutschland kann ein Schaden oder auch mehrere Schäden in eine sogenannte Schadenklasse führen (siehe Schadenfreiheitsklasse und die Schadenklasse). Schadenfreie Jahre werden in Kfz-Versicherungsverträgen mit „SF“ abgekürzt. Wird auf denselben Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert, kommt eine Zweitwagenversicherung mit einem günstigeren SFR zur Verwendung. Allerdings machen die meisten Versicherer die bessere Einstufung von einer ausschließlichen Nutzung durch den Versicherungsnehmer und/oder Partner abhängig. Weiterhin kommen auch Einschränkungen bezüglich der jährlichen Kilometerleistung oder bezüglich des Alters des Nutzers zur Anwendung.

Die Tarifmerkmale werden aus statistischen Daten ermittelt:

- Haftpflicht-Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit und durchschnittliche Schadenhöhe)
- Vollkasko-Typklasse des Fahrzeuges (Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells)
- Teilkasko-Typklasse des Fahrzeuges (Schadenfrequenz von z. B. Teile- und Totalentwendung eines bestimmten - Fahrzeugmodells und durchschnittliche Schadenhöhe)
- Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet)

Die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes hat ab 1994 darüber hinaus zur Verwendung von zahlreichen weiteren Merkmalen geführt. Die Versicherer differenzieren teilweise über die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gelieferten Daten und/oder aufgrund eigener Daten oder Ergebnissen aus sogenannten Datenpools (Untersuchung von statistischen Daten, die mehrere Versicherer zur Auswertung zur Verfügung stellen), hinaus.

Beispiele für sogenannte weiche Tarifmerkmale können sein:- Alter des Versicherungsnehmers (VN) / der Fahrer
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder des Fahrers
- Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges       z.B. bei Wohnmobilen
- Regelmäßiger Abstellplatz des Fahrzeuges.
Inzwischen wurde dieses Merkmal durch das Tarifmerkmal „selbstgenutztes Wohneigentum“ durch die Versicherer ersetzt, da hier die sogenannte „Datenwahrheit“ besser überprüft werden kann
- Beruf des Versicherungsnehmers – Besondere Tarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Jährliche Fahrleistung
- Einschränkung auf bestimmte Fahrer bzw. auf geringstes oder höchstes Alter
- im Haushalt lebende Kinder (im Regelfall, sofern jünger als 16 Jahre)
- Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg (Punktestand)

Diese weichen Tarifmerkmale stellen bei einem Versicherungswechsel nicht selten ein Problem fur den Kunden dar, denn nicht jeder Versicherer übernimmt die weichen Tarifmerkmale des Vorversicherer. Nicht selten zahlt man durch diese Tatsache dann mehr wie bei dem alten Versicherer.

Wir prüfen gern für sie, ob der neue anscheinend günstige Versicherer auch alle tarifrelewanten Merkmale bei einem Versicherungswechsel übernimmt. Nichts, dass im nachhinein eine teurere Überraschung gibt. 

Bei gewerblichen Risiken spielt häufig der objektive Schadenverlauf eine größere Rolle. So werden hier häufiger keine „weichen Tarifmerkmale“ herangezogen. Bei großen Fahrzeugflotten erfolgt die Beitragsfestsetzung im Regelfall nur nach dem Schadenaufwand der vergangenen Jahre.

Wie erhalte ich eine Versicherungsbestätigung (EVB)?

Bitte fordern Sie telefonisch eine EVB Nr. in unserem Büro an.

Hierzu benötigen wir folgende Angaben:
Hersteller und Typ des Fahrzeuges, am besten Hersteller- und Typenschlüsselnummer
Wenn möglich die Fahrgestellnummer
Diese Angaben finden Sie im Kfz-Brief oder erfahren Sie bei Ihrem Verkäufer.

Wie und wann kann ich die Versicherung wechseln oder kündigen?

  • zum Vertragsablauf – in der Regel ist der 30.11. Stichtag für die Kündigung
  • beim Kauf eines neuen Autos
  • wenn Ihre jetzige Versicherung die Vertragsbedingungen ändert oder den Beitrag erhöht.

 

Wann kann ich meine KfZ-Versicherung kündigen?

Kfz-Haftpflichtversicherungsverträge sind üblicherweise Jahresverträge und verlängern sich, sofern keiner der Vertragsparteien kündigt, stillschweigend von Jahr zur Jahr.

Der Versicherungsnehmer hat mehrere Möglichkeiten die Versicherung zu kündigen. So kann der Versicherungsvertrag zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ansonsten wird zwischen ordentlicher Kündigung am Ende des Vertragsjahres, Kündigung im Schadensfall und Kündigung wegen Beitragserhöhung unterschieden.

Gründe zur Vertragsbeendigung:

  • Ordentliche Kündigung (durch Versicherer / Versicherungsnehmer zum Ablauf)
  • Wegfall des versicherten Risikos (Kfz wird verkauft,)
  • Stilllegung des Fahrzeuges (zuerst Ruheversicherung / nach 18 Monaten Beendigung)
  • Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer, beispielsweise infolge Nichtzahlung der Prämie oder bei arglistiger Täuschung seitens des Versicherungsnehmers
  • Außerordentliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (durch den Versicherer oder durch Erhöhungen aufgrund Änderungen der Typ- und/oder Regionalklassen, sofern sich zusammengefasst eine Erhöhung ergibt). Die Versicherer sind verpflichtet, bei einer Beitragsanpassung 1 Monat vor Wirksamkeit den Versicherungsnehmer über einen Beitragsvergleich alt/neu zu informieren. Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Beitragserhöhung wirksam wird. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (§40 VVG „Kündigung bei Prämienerhöhung“).
  • Außerordentliche Kündigung im Schadensfall: Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalles geleistet oder hat er seine Leistung zu Unrecht abgelehnt oder hat er dem Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch des Dritten kommen zu lassen, können beide Seiten das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen (§ 111 VVG).
  • Will der Versicherer seine Versicherungsbedingungen zum Nachteil der VN verändern, muss der Versicherer eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen.

Kein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen den Beitrag erhöht (z. B. Erhöhung der Versicherungssteuer) oder bei Beitragserhöhungen durch eine Rückstufung im Schadenfall.

 

Wozu benötige ich eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung?

Kfz-Haftpflicht: für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.

Kaskoversicherung: für Schäden an Ihrem Fahrzeug
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.

Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.

GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.

Es gibt noch viele weitere mögliche Leistungen. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich einfach von uns beraten.

 

 

 

Ein Unfall im Inland, was tun?

 

Wie verhalte ich mich am Unfallort richtig?

Nach einem Unfall ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und Folgendes zu beachten:

1. Absicherung der Unfallstelle
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung aufstellen
  • bei geringfügigen Schäden das Kfz umgehend aus der Gefahrenzone entfernen
  • bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde

2. Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte informieren
110 oder 112 wählen (kostenlos über Notrufsäule, Telefonzelle, Handy)

3. Dokumentation Unfallort und Fahrzeuge

  • Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen
  • wichtige Daten notieren z. B. Kennzeichen, Anschrift Fahrzeughalter, Versicherer, Vertragsnummer
  • genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten
  • Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machen
  • Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen notieren
  • Unfallbericht aufsetzen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen

4. Schaden beim Versicherer melden

Welche Informationen sind unbedingt mit anderen Beteiligten auszutauschen?

  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Anschrift des Fahrzeughalters
    (Achtung: Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, auch die Angaben des Fahrers notieren!)
  • Art der Unfallbeteiligung
  • Versicherer des Unfallverursachers
    (Tipp: Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers.)
  • Vertragsnummer
  • Genauen Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Namen und Anschriften von möglichen Zeugen

Wann muss die Polizei miteinbezogen werden?

Die Polizei sollte auf jeden Fall dann einbezogen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte die Polizei gerufen werden. Kommt es dagegen nur zu leichten Blechschäden, ist es grundsätzlich nicht notwendig, aber auch nicht verboten.

Ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar oder sind z.B. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zuhilfenahme der Polizei.

Tipp: Notieren Sie sich vor Ort Namen und Dienststelle der Beamten für eventuelle Rückfragen im Anschluss.

Wann muss die Versicherung miteinbezogen werden?

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, ist grundsätzlich die Versicherung zu informieren. Eine Informationspflicht ist in der Regel bei den Versicherungsunternehmen in den Bedingungen vermerkt.

Wenn Sie Unfallverursacher sind
Sollten Sie die Schuld an einem Autounfall tragen, informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort.

Wenn Sie nicht Unfallverursacher sind
In diesem Fall informieren Sie zunächst Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.

Sollte eine Verwarnung am Unfallort akzeptiert werden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt immer vom jeweiligen Fall und den damit verbundenen Umständen ab.

Welche Fotos sollten gemacht werden?

Fotografieren Sie auf jeden Fall:

  • Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen
  • Spuren des Unfallhergangs
    (z. B. Reifen- und Kratzspuren auf der Straße)
  • Ort des Unfalls
    (falls möglich in verschiedenen Detailstufen, Perspektiven und Entfernungen)
  • Sicherheitshalber die Papiere des Unfallgegners
    (besonders wenn der Fahrer nicht der Halter des PKW ist)

Welche Details sollte eine Unfallskizze enthalten?

Es gibt keine fixen Vorgaben für eine Unfallskizze. Achten Sie darauf, dass alle eingezeichneten Elemente gut erkennbar und unmissverständlich gekennzeichnet sind. Zeichnen Sie alle beteiligten Fahrzeuge, die Lage und Art vorhandener Verkehrsschilder und Unfallspuren so, dass eine spätere Rekonstruktion des Autounfalls durch einen Dritten möglich ist.
Ouelle:
Cosmosdirekt.de

Tipp: Nutzen Sie für Ihre Unfallskizze den Europäischen Unfallbericht.
Den Europäischen Unfallbericht können bei uns anfordern. 

  

Ein Autounfall im Ausland, was tun? 

Schnell ist es passiert - durch eine kleine Unachtsamkeit kann es schnell zum Unfall kommen. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten..

Nach einem Unfall ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und Folgendes zu beachten:

1. Absicherung der Unfallstelle
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung aufstellen
  • bei geringfügigen Schäden das Kfz umgehend aus der Gefahrenzone entfernen
  • bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde

Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. 

Den Europäischen Unfallbericht können bei uns anfordern. 

(Grüne Versicherungskarte) In der EU und den meisten anderen Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Schwierig können sich Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten. So gelten im Ausland häufig sehr niedrige Deckungssummen. Eine eventuell entstehende Differenz zu der in Deutschland üblichen Schadenersatzleistung kann durch eine Zusatzdeckung Auslandsschadenschutz, versichert werden.

 

Waren früher die Dienste eines (ausländischen) Rechtsanwaltes zur Feststellung der Schadenersatzansprüche mit ausländischen Versicherungen notwendig, so werden diese Verhandlungen in der EU seit 2003 durch inländische Regulierungsstellen stark vereinfacht. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einen deutschen Haftpflichtversicherer, der die Schadenregulierung stellvertretend für den ausländischen Versicherer übernimmt.

Bei Fahrten im Ausland benötigt man meist zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die grüne Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben (innerhalb der EU gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen). Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch: Grüne Karte genannt) kann bei einem Unfall die Schadenabwicklung jedoch wesentlich erleichtern. Diese sollte der Fahrer eines Fahrzeuges bei grenzüberschreitendem Verkehr zum Nachweis mitführen.

Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr. 5. Daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zuständige Organisation ist das Council of Bureaux mit Sitz in London. Das ursprüngliche Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten. Das Grüne Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Gegenwärtig gehören dem System 46 Länder[5] an, einschließlich vier außereuropäischer Länder.

Manche Versicherer kombinieren Haftpflichtversicherungen mit sog. Schutzbriefen, die Zusatzleistungen mitbringen, wie man sie von Automobilclubs kennt. Dazu zählen Pannenhilfe, Abschleppdienste, Übernachtung und Rücktransport. Ein Schutzbrief kann ebenso spezielle Auslandsangebote wie Ersatzteillieferungen beinhalten.


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