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Kopter - Drohnenhaftpflicht incl. Privathaftpflicht ab 47.- Euro jährlich

Privathaftpflicht & Kopterversicherung in Einem !

Drohnen und Kopter erfreuen sich aktuell immer größerer Beliebtheit. Vor allem für schöne Urlaubserinnerungen, private Fotoshootings oder Hobby bieten diese Flugobjekte Ausblicke von Orten, die sonst nur von einem Flugzeug oder Helikopter erreichbar wären.  Sobald der Kopter vom Boden in den Luftraum eindringt, sind Nutzer und Eigentümer verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.

Ein Spezial-Konzept aus Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie sowie den notwendigen Versicherungsschutz für Ihre privat genutzten Kopter:

Versicherungsschutz genießen Sie bereits ab 46,44 Euro (Single Haftpflicht incl. aller ferngesteurten Flugobjekte)
Für Familien kostet dieser Schutz 82,10 Euro jährlich.

Die Prämien beziehen sich auf  eine Versicherungssumme von 20 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € für Personenschäden je geschädigter Person).

Weiteres Goody: optionale Differenzdeckung

Zur Ihrer jetzt bestehenden Privathaftpflichtversicherung können Sie im Bedarfsfall eine Differenzdeckung  für max. 15 Monate abschließen.
Mit einer Einmalprämie in Höhe von 30 € netto (zzgl. 19% VSt) können Sie Ihre bestehende Privat-Haftpflicht bis zur nächsten Hauptfälligkeit erweitern. Danach wird auch Ihre Privat-Haftpftpflicht mit besten Koditionen und Leistungen übernommen. Der Folgepreis für das nächste Jahr beträgt dann für Privat- und Kopterhaftplicht jährlich 68,91 € (zzgl. 19% Versicherungssteuer). 

 Kopter-Profi-Klausel 

  1. Versicherungsschutz besteht für alle Kopter, unbemannte Ballone, Drachen und sonstige unbemannte Flugmodelle,
    • die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden
    • deren private Nutzung dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient
    • deren Betrieb unter den Bedingungen und innerhalb der Betriebsgrenzen des Herstellers erfolgt
    • deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt mit und ohne Motor oder Treibsätze unabhängig davon, ob diese Modelle der Versicherungspflicht unterliegen auch wenn der Start nicht vom Gelände eines Modellflugplatzes erfolgt
    • bei Flügen innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  2. Versicherungsschutz besteht für alle mitversicherten Personen sowie mitversicherte Kinder ab 16 Jahren.

 

        Kein Versicherungsschutz besteht

  • für Einsätze, die eine Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erfordern
  • für militärische oder polizeiliche Einsätze sowie für den Einsatz mit Waffen
  • für den Einsatz außerhalb der Sichtweite des Steuerers (darunter fällt auch der Betrieb des Fluggeräts mit Datenbrille aus der Pilotenperspektive)
  • bei automatisch-autonomem Betrieb, sofern der Steuerer nicht jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen kann
  • bei Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung

Gesetzliche und behördliche Auflagen sowie Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Insbesondere muss beim Betrieb ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Hochspannungsleitungen und anderen Hindernissen sowie öffentlichen Straßen, Plätzen, Schienenwegen und Menschenansammlungen eingehalten werden.

Rufen Sie uns unter 05651-60994 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht, wir stellen Ihre Haftpflicht gerne für sie um.



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