Vermittlungsbüro Frölich GmbH

Fragen? Rufen Sie uns an.

05651-60994

Home

Immobilienkredite weiterhin kündbar

- Falsche Widerrufsbelehrung -

Der Bundesgerichtshof gewährte Bankkunden ein Widerrufsrecht für ihre Immobilienkredite.
Doch jetzt schreitet die Bundesregierung ein und setzt Kunden eine Deadline.

Viele Immobilienkreditverträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zumeist zur Folge, dass Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Diese Möglichkeit gibt Darlehensnehmern eine gute Verhandlungsposition für eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder gar eine Rückabwicklung des Vertrags. Der Zinsvorteil beläuft sich dann auf einige Prozentpunkte pro Jahr, was schnell mehrere tausend Euro ausmachen kann.

Welchen Immobilienkreditvertrag kann ich jetzt noch widerrufen?

Das „ewige Widerrufsrecht“ – also das unbefristete Recht, seinen Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen – ist durch die am 21. März 2016 in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie erheblich beschnitten worden. Doch es gibt noch Lichtblick. Das ist der aktuelle Stand der Dinge:

  1. Bei Verträgen, die seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht – wenn belehrt wurde (auch bei falscher Belehrung) – auf maximal ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Diese Verträge können Sie zur Prüfung einreichen.

  2. Für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt nach unserer Rechtsauffassung weiterhin ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Die Aussichten für Verbraucher sind auch für diese Verträge gut. Es zeichnet sich ab, dass in der überwiegenden Anzahl dieser Verträge die gesetzlichen Anforderungen ebenfalls nicht oder nicht vollständig erfüllt wurden. So führen Banken und Sparkassen beispielsweise in Verträgen aus den Jahren 2010 bis 2013 die „Aufsichtsbehörde“ als vermeintliche Pflichtangabe an, benennen diese aber nicht im Vertragstext (mehr darüber in unserem Artikel Kreditwiderruf mit „Aufsichtsbehörde“). Diese Verträge können Sie zur Prüfung einreichen.

  3. Verträge mit einer fehlerhaften Belehrung, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, konnten bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Mit Ablauf dieser Frist ist durch die gesetzliche Änderung ein eventuelles Widerrufsrecht erloschen. Diese Verträge prüfen wir nicht mehr. Ausnahme: Sie haben Ihren Vertrag bereits vor dem 21. Juni 2016 (nachweislich) widerrufen. Dann können Sie Ihre Unterlagen natürlich weiterhin einsenden. Bitte versehen Sie Ihr Auftragsformular dann mit einem deutlichen Hinweis, sodass wir sofort erkennen, dass Sie Ihren Vertrag bereits widerrufen haben.

  4. In Verträgen die vor dem 2. November 2002 abgeschlossen wurden, musste in der Regel (noch) nicht über ein Widerrufsrecht belehrt werden. Diese Verträge sind aber zumeist – soweit sie nicht in der Zwischenzeit verlängert oder umgeschuldet wurden – jederzeit mit einer Frist von maximal sechs Monaten kündbar. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die vollständige Auszahlung des Darlehensbetrages mindestens 10 Jahre zurückliegt.

  5. Für alle ab dem 2. November 2002 bis heute abgeschlossenen Verträge gilt außerdem: Wenn gar nicht belehrt wurde, obwohl es sich um einen belehrungspflichtigen Immobiliendarlehensvertrag handelt, bleibt das Widerrufsrecht weiterhin „ewig“ bestehen.

Wichtig: Wenn Sie einen Widerruf Ihres Immobilienkredits in Betracht ziehen, sollten Sie alle notwendigen Schritte in die Wege leiten. Lassen Sie die Klauseln in Ihrem Vertrag überprüfen. Bedenken Sie, dass Sie Ihre Rechte nicht von jetzt auf gleich und oft nur mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen können. Auch um eine Anschlussfinanzierung müssen Sie sich in den meisten Fällen kümmern. All das braucht Zeit.

Was kann ich tun, wenn mein Vertrag von der Frist bis 21. Juni 2016 betroffen ist?

  1. Wenn Sie bereits widerrufen haben, lassen Sie Ihren Vertrag durch uns prüfen. Soweit der Kreditgeber den Widerruf nicht akzeptiert, müssen Sie überlegen, ob Sie Ihre Ansprüche weiter verfolgen. Hierfür empfehlen wir Ihnen, sich einen Anwalt zu nehmen.

  2. Prüfen Sie, wann die Zinsbindung für Ihren Vertrag abläuft. Ist sie abgelaufen, ist jederzeit eine Umschuldung möglich.

  3. Wenn Sie zwischenzeitlich (ab dem 11. Juni 2010) den Vertrag verlängert, neues „Geld“ aufgenommen oder umgeschuldet haben, gilt die neue Vereinbarung unter Umständen als neuer Vertrag. Sie können diesen Vertrag dann von uns prüfen lassen.

  4. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag weitere Kündigungs- oder Rückzahlungsmöglichkeiten erlaubt.

  5. Nutzen Sie bestehende Sondertilgungsrechte.

  6. Sollte Ihre Zinsbindung länger als zehn Jahre laufen, ziehen Sie Ihr gesetzliches Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Betracht. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag nach vollständiger Darlehensauszahlung jederzeit nach zehn Jahren plus einer Frist von sechs Monaten kündigen.

Wie kann ich meinen Immobiliendarlehensvertrag überprüfen lassen?

Ob auch „Ihre“ Widerrufsbelehrung falsch ist und ob Sie die Chance haben, sich von einem teuren Vertrag zu lösen oder von der Vor­fällig­keits­ent­schädigung befreit zu werden, prüfen unsere Juristen.

Übersenden Sie uns

  • eine vollständige Kopie Ihres Immobiliendarlehensvertrag, ggf. mit weiteren Vereinbarungen und

Wir prüfen die Klausel, sagen Ihnen, ob sie korrekt ist oder in welchen Punkten sie Fehler hat und sagen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können. Das Entgelt für die Prüfung (mit schriftlicher Stellung­nahme) beträgt 70­ Euro pro Vertrag.

Ausfüllhinweise: Falls Sie den Adobe Reader XI oder eine neuere Version benutzen, können Sie die Formulardaten auf Ihrem Computer speichern.

Inhaltliche Fragen zum Kreditwiderruf beantworten Ihnen unsere Finanzexperten telefonisch unter 0900 1-77 54 42, Mo bis Do, 10 – 18 Uhr (1,80 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr). Die Prüfung von Widerrufsbelehrungen bearbeiten wir ausschließlich schriftlich. 

Wichtig: Bitte senden Sie uns keine Anfragen doppelt zu. Wenn Sie uns weitere Unterlagen zuschicken möchten, nehmen Sie Bezug auf Ihr erstes Schreiben. Falls Sie nichts von uns hören, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Der Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage wird in der Regel automatisch bestätigt. Wir benötigen keine Originale. Die Einsendung von Originalen verursacht einen erheblichen Mehraufwand, den wir ggf. in Rechnung stellen müssen. Außerdem übernehmen wir keine Haftung für eingesendete Originalunterlagen.

Bearbeitungszeit: Wir bekommen viele Anfragen. Die Prüfung Ihres Vertrages wird voraussichtlich drei bis fünf Wochen dauern. Bitte haben Sie ein wenig Geduld.

Was bewirken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. Denn: Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden.

Davon profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten oder noch sollen. Sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag einfach widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung, die im europäischen Vergleich in Deutschland überdurch­schnittlich hoch ist. Erfreulich könnte es auch für Kunden sein, die ab 11. Juni 2010 und später einen Immobilienkredit abgeschlossen haben und angesichts der niedrigen Zinsen gern in einen günstigeren Kredit umschulden möchten. Damit schlägt das Pendel bei der Ausgestaltung und Abwicklung von Immobiliendarlehen endlich auch einmal in Richtung Verbraucher aus. Allerdings werden die Finanzinstitute − gerade im Falle einer Umschuldung − den Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Betroffene werden oft einen Anwalt brauchen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ouelle:
Verbraucherzentrale Hamburg
vzhh.de

 

Benötigen Sie weitere Informationen um zu klären, ob es angebracht ist Ihren Immobilienkredit zu kündigen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.



[ zurück ]